Datum: 16.04.2021

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

16.04.21
Überschreitung des Inzidenzwertes führt zu weiteren Schutzmaßnahmen

Laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit hat der Landkreis Uckermark am 16. April 2021 den Grenzwert von mehr als 100 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

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Weitere aktuelle Meldungen finden Sie hier ...

 
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17.04.2021


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Vermessung

Datenschutzerklärung Kataster- und Vermessungsamt [PDF-Dokument: 162 kB]

Hausadresse des Kataster- und Vermessungsamtes:

Dammweg 11
16303 Schwedt/Oder



Zuständige Behörde:

SG Vermessung und Geobasisdaten
Kreisverwaltung Uckermark
Kataster- und Vermessungsamt
SG Vermessung und Geobasisdaten
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03332 5802-361

Fax:
03332 5802-350

E-Mail:
kva_62@uckermark.de



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Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 11:30 Uhr
 

Was sollten Sie beachten?

Anträge müssen vom Eigentümer beantragt werden bzw. die Zustimmung des Eigentümers muß vorliegen.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

  • Brandenburgisches Vermessungsgesetz
  • Brandenburgische Bauordnung
  • Baugesetzbuch

Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?

  • Vermessungsgebührenordnung

Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?

  • Personalausweis 
  • Angaben zum Flurstück auf das sich der Antrag bezieht (Gemarkung, Flur-Nr., Flurstück)   
  • möglichst Flurkarte

Welche Vermessungsleistungen werden angeboten?

  • Teilungsvermessung / Grenzvermessung  
  • Gebäudeabsteckung 
  • Sonderung 
  • Nutzungsartenänderung 
  • Amtlicher Lageplan 
  • Gebäudeeinmessung 
  • Sonstiges

Für ein Beratungsgespräch nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.


 
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