Datum: 16.04.2021

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

16.04.21
Überschreitung des Inzidenzwertes führt zu weiteren Schutzmaßnahmen

Laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit hat der Landkreis Uckermark am 16. April 2021 den Grenzwert von mehr als 100 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

mehr





Weitere aktuelle Meldungen finden Sie hier ...

 
  • direkt zur Quicknavigation
  • direkt zum Hauptmenu
  • direkt zur Volltextsuche
  • direkt zum Untermenu
  • direkt zum Seiteninhalt

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Quicknavigation

Kontakt
Kontakt
Impressum
Impressum

Datenschutz
Sitemap
Sitemap

E-Kommunikation
Wappen Landreis Uckermark s/w

Login Ratsinformationsdienst


Barrierefreiheit
17.04.2021


Hauptmenu

Quicknavigation
Startseite
Breitbandausbau
Bürgerservice
Auf einen Blick
Unser Landkreis
Verwaltung
Kreispolitik
Karriere
Wirtschaft
Kreisentwicklung
Regionalmarke
Suche

Volltextsuche

  • Bürgerservice
    • Jobcenter Uckermark
    • Hilfe für Frauen
    • Planen / Bauen / Wohnen / Denkmalschutz
    • Wirtschaftsförderung
    • Bildung
    • Kultur
    • Gesundheit und Verbraucherschutz
    • Kinder, Jugend & Sport
    • Landwirtschaft, Umwelt und Naturschutz
    • Sicherheit, Ordnung und Verkehr
    • Soziales
    • Rechtsfragen / Allgemeine Verwaltung
Startseite  |  Bürgerservice  |  Planen / Bauen / Wohnen / Denkmalschutz

Seiteninhalt

Abgeschlossenheitsbescheinigung (Wohneigentum)

Informationen zum Datenschutz [PDF-Dokument: 116 kB]

Zuständige Behörde:

SG Rechtliche Bauaufsicht
Kreisverwaltung Uckermark
Bauordnungsamt
SG Rechtliche Bauaufsicht
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984/701163

Fax:
03984/702399

E-Mail:
amt63@uckermark.de



Kontakt:

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Kreisverwaltung Uckermark
Bauordnungsamt
SG Rechtliche Bauaufsicht
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984/702363

Fax:
03984/704299

E-Mail:
dezernat-1@uckermark.de



Text überspringen

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 11:30 Uhr
 

Abweichende Zuständigkeiten

Für Einwohner der Stadt Schwedt/Oder (einschließlich der Ortsteile) ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schwedt/Oder zuständig.

Siehe auch Virtuelles Rathaus der Stadt Schwedt/Oder

Was sollten Sie beachten?

Wichtige Hinweise zur Abgeschlossenheitsbescheinigung können Sie unserem Merkblatt entnehmen (siehe unten).

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht - Wohnungseigentumsgesetz -

Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?

Grundlage ist die Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO), Anlage 1, Tarifstelle 10.10 „Abgeschlossenheitsbescheinigung":

pro Sondereigentum: 50,00 € (mind. 100,00 €)

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?

Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (siehe unten). Der Antrag ist zweifach bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.


Verfügbare Formulare:

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
    (PDF / 70 kB anzeigen)
     
  • Merkblatt Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
    (PDF / 203 kB anzeigen)
     

 
Zurück zur vorhergehenden Seitezurück Zum SeitenanfangSeitenanfang Seite druckenSeite drucken