Informationen zum Datenschutz [
PDF-Dokument: 116 kB]
Zuständige Behörde:
SG Rechtliche Bauaufsicht
Kreisverwaltung Uckermark
Bauordnungsamt
SG Rechtliche Bauaufsicht
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984/701163
Fax:
03984/702399
E-Mail:
Kontakt: Abgeschlossenheitsbescheinigung
Kreisverwaltung Uckermark
Bauordnungsamt
SG Rechtliche Bauaufsicht
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984/702363
Fax:
03984/704299
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag
|
08:00 - 12:00 Uhr |
---|
Dienstag
|
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
---|
Mittwoch
|
geschlossen |
---|
Donnerstag
|
08:00 - 12:00 Uhr |
---|
Freitag
|
08:00 - 11:30 Uhr |
---|
Abweichende Zuständigkeiten
Für Einwohner der Stadt Schwedt/Oder (einschließlich der Ortsteile) ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schwedt/Oder zuständig.
Siehe auch Virtuelles Rathaus der Stadt Schwedt/Oder
Was sollten Sie beachten?
Wichtige Hinweise zur Abgeschlossenheitsbescheinigung können Sie unserem Merkblatt entnehmen (siehe unten).
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht - Wohnungseigentumsgesetz -
Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
Grundlage ist die Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO), Anlage 1, Tarifstelle 10.10 „Abgeschlossenheitsbescheinigung":
pro Sondereigentum: 50,00 € (mind. 100,00 €)
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (siehe unten). Der Antrag ist zweifach bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.