Zuständige Behörde:
SG Jugendförderung/ Kita
Kreisverwaltung Uckermark
Jugendamt
SG Jugendförderung/ Kita
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Kontakt: Kita-Kosten
Kreisverwaltung Uckermark
Jugendamt
SG Jugendförderung/ Kita
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-2151, 70-2648, 70-1848
Fax:
03984 702199
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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nur nach Vereinbarung |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie beachten?
Bei Vorliegen der Voraussetzungen beginnt der Zeitpunkt der Übernahme des Teilnehmerbeitrages/Kostenbeitrages mit dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.In der Regel erfolgt die Übernahme für 6 Monate. Um den Anspruch nicht zu unterbrechen, ist spätestens im Folgemonat ein Folgeantrag zu stellen.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe)
- Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X - Verwaltungsverfahren)
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII - Sozialhilfe)
Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
keine
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck (siehe unten).
Reichen Sie alle zutreffenden Unterlagen vollständig (in Kopie und ggf. in deutscher Sprache übersetzt) ein.
Allgemeine Nachweise:
- Kostenbeitragsbescheid(e)/-mitteilung(en) über die Höhe des Elternbeitrages für die Kindertagesbetreuung
- Bescheid(e) über die Feststellung eines bedingten Rechtsanspruchs auf Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte
- Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge (Sorgeerklärung)
- Aufenthaltstitel (Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigung, Grenzübertrittsgestattung, Duldung etc.)
Einkommen:
- letzten 3 Netto-Lohn-/Gehaltsbescheinigungen (auch bei Neben-/Zuverdiensten)
- Spesen
- Gratifikationen (Weihnachtsgeld o. ä.)
- Urlaubsgeld
- bei Selbständigkeit (Einkommensteuerbescheid, Einnahmen-Überschussrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanzierung, Betriebswirtschaftliche Auswertung Bescheid über die Bewilligung eines Existenzgründungszuschusses etc.)
- Elterngeld
- Arbeitslosengeld I-Bescheid(e) von der Agentur für Arbeit
- Arbeitslosengeld II-Bescheid(e) (mit allen Berechnungsbögen!)
- Sozialhilfebescheid(e)
- Bescheid(e) über die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG
- Krankengeldnachweis(e) (auch Kinderpflegekrankengeld)
- Rentennachweise
- Ausbildungsvergütung
- BAföG-/BAB-Bescheid(e)
- Kindergeldnachweis (wie aktueller Kontoauszug)
- Kinderzuschlag
- Unterhaltsnachweis (wie aktueller Kontoauszug)/Unterhaltsvorschussbescheid(e)
- Wohngeldbescheid/e
- Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung
- Bescheid(e) über Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, über Maßnahmen der Eignungsfeststellung, Trainings-/Weiterbildungsmaßnahmen
Ausgaben:
- Mietbescheid (aktuelle Aufschlüsslung - abzüglich Heizung/Warmwasser)
- aktuelle Belege über Hauslasten (Jahreskontoauszug mit mtl. Zinsen [keine Tilgung!], Grundsteuer B, Wasser, Abwasser, Abfallentsorgung, Schornsteinfeger, Wohngebäudeversicherung etc.)
- Fahrkosten oder Kilometerangabe zur Arbeitsstätte (einfache Fahrt) und Bestätigung (Unterschrift und Stempel) des Arbeitgebers
- berufsbedingte Ausgaben/Beiträge für Berufsverbände
- Unterhaltsleistungen (aktueller Kontoauszug)
- Versicherungsbeiträge
Änderungen sind dem Jugendamt unter Vorlage der geänderten Nachweise umgehend mitzuteilen
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Art. 13 und 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Informationsblatt DSGVO im Jugendamt [
PDF-Dokument: 329 kB]