Datum: 16.04.2021

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

16.04.21
Überschreitung des Inzidenzwertes führt zu weiteren Schutzmaßnahmen

Laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit hat der Landkreis Uckermark am 16. April 2021 den Grenzwert von mehr als 100 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

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Weitere aktuelle Meldungen finden Sie hier ...

 
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17.04.2021


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Seiteninhalt

Schulbuchkostenerstattung

Datenschutzinformationen

Zuständige Behörde:

SG Schulverwaltung/Ausbildungsförderung
Kreisverwaltung Uckermark
Bildungsamt
Schulbuchkostenerstattung
Jahnstraße 49
16278 Angermünde
Telefon:
03331 2989314

Fax:
03984 704940

E-Mail:
Bildungsamt@uckermark.de



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Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 11:30 Uhr
 

Was sollten Sie beachten?

Eine Erstattung des Eigenanteils bei der Schulbuchbeschaffung erfolgt nur für Schülerinnen und Schüler, die am 1. August eines Jahres Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - oder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - erhalten. Den ausgefüllten Antrag lassen Sie bitte vom Sozialamt bzw. Jobcenter bestätigen oder reichen Sie eine Kopie des entsprechenden Bescheides ein.

Zuständig für die Erstattung des Eigenanteils ist der Schulträger der besuchten Schule.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

  • Brandenburgisches Schulgesetz
  • Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln und über die Lernmittelfreiheit (Lernmittelverordnung - LernMV)

Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?

keine

Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?

Originalbeleg vom Schulbuchkauf

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?

Antrag auf Erstattung des Eigenanteils bei der Schulbuchbeschaffung für Schülerinnen/Schüler an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Uckermark (Vordruck wird in Schulen ausgegeben, im Bedarfsfall wird dieser im Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt ausgegeben oder kann hier heruntergeladen werden- siehe unten).

Verfügbare Formulare:

  • Antrag auf Erstattung des Eigenanteils bei der Schulbuchbeschaffung
    (PDF / 168 kB anzeigen)
     

 
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