Datum: 16.04.2021

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

16.04.21
Überschreitung des Inzidenzwertes führt zu weiteren Schutzmaßnahmen

Laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit hat der Landkreis Uckermark am 16. April 2021 den Grenzwert von mehr als 100 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

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Weitere aktuelle Meldungen finden Sie hier ...

 
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17.04.2021


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Frühe Hilfen


Zuständige Behörde:

Jugendamt
Kreisverwaltung Uckermark
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-1151

Fax:
03984 702199

E-Mail:
sekretariat-jugendamt@uckermark.de



Kontakt:

Netzwerkkoordination »Frühe Hilfen«
Kreisverwaltung Uckermark
Jugendamt / Nebenstelle
SG Jugendamt
Karl-Marx-Straße 2
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-2951, -4351

Fax:
03984 70-2199

E-Mail:
sekretariat-jugendamt@uckermark.de

Internet:
http://fruehehilfen-uckermark.de/



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Was sollten Sie beachten?

Die Netzwerkkoordination des Jugendamtes ist zuständig für den Auf- und Ausbau sowie die Steuerung von lokalen interdisziplinären Netzwerken ,,Frühe Hilfen“ im Landkreis Uckermark.

Darstellung der Arbeitsschwerpunkte

  • Planung, Aufbau, Ausbau und Koordinierung von lokalen interdisziplinären Netzwerken „Frühe Hilfen“

  • Projektentwicklung und Projektbegleitung im Bereich der Frühen Hilfen

  • Dokumentation und Evaluation der Netzwerkarbeit

  • Weiterentwicklung des Präventionskonzeptes

  • Inhaltliche, organisatorische und verwaltungsrelevante Umsetzung der Aufgaben nach dem BKiSchG im Rahmen von Förderung durch Land und Bund

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

- Art. 6 Abs. 2, 3 GG Elternverantwortung, Staatliches Wächteramt

- Art. 27 Landesverfassung Brandenburg – Schutz und Erziehung von Kindern und Jugendlichen“

- Art. 19 UN-Kinderrechtskonvention – Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung

- §1626 BGB Elterliche Sorge, Grundsätze

- §1631 Abs. 2 BGB Recht der Kinder und Jugendlichen auf gewaltfreie Erziehung

- §1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

- § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

- § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

- §16 SGB VIII Förderung der Erziehung in der Familie

- § 79 SGB VIII Gesamtverantwortung der Jugendhilfe

- § 80 SGB VIII Jugendhilfeplanung

- § 81 SGB VIII Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

- § 1 KKG Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung

- § 2 KKG Informationen der Eltern über Unterstützungsangebote und in Fragen der Kindesentwicklung

- § 3 KKG Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz

- Ausführungsbestimmungen des Landes Brandenburg

Informationen für Eltern

Uckerlino - Wegweiser für (werdende) Eltern im Landkreis Uckermark [PDF-Dokument: 1,2 MB]

Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Art. 13 und 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Informationsblatt DSGVO im Jugendamt [PDF-Dokument: 329 kB]


 
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