Das Hauptziel dieses Programms war die gleichmäßige und nachhaltige Entwicklung des Fördergebietes durch die grenzübergreifende Annäherung der Bewohner, Unternehmen und Einrichtungen.
Am Programm teilnehmende Projekte sollten zu einer Verbesserung sowohl der regionalen Wettbewerbsfähigkeit als auch der Lebensqualität führen.
sowie entsprechend Artikel 21 („20 %-Klausel“) der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 vom 05.07.2006 aus