Datum: 16.04.2021

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

16.04.21
Überschreitung des Inzidenzwertes führt zu weiteren Schutzmaßnahmen

Laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit hat der Landkreis Uckermark am 16. April 2021 den Grenzwert von mehr als 100 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

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Regionaler Weiterbildungsbeirat

„Weiterbildung dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung. Sie steht allen Menschen im Land offen."1

1§ 2 (1) Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz – BbgWBG)

Laut Weiterbildungsgesetz des Landes Brandenburg umfasst die Weiterbildung insbesondere Angebote der allgemeinen, beruflichen, kulturellen und politischen Bildung. Diese Angebote werden von vielen Bildungseinrichtungen unserer Region unterbreitet. Einige dieser Einrichtungen sind vom Land als sogenannte Grundversorgungsträger anerkannt. Das bedeutet, dass sie staatlich geförderte Angebote an Weiterbildung anbieten.

Um sicherzustellen, dass in der Region bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote vorhanden sind, ist laut Weiterbildungsgesetz in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein Regionaler Weiterbildungsbeirat einzurichten. In diesem arbeiten Grundversorgungsträger und andere Bildungseinrichtungen zusammen und widmen sich den folgenden Aufgaben:

Aufgaben Weiterbildungsbeirat

Vorsitz und Mitglieder

Den Vorsitz des Weiterbildungsbeirates hat

Frau Jeannette Stockmann de Caro
Kreisvolkshochschule Uckermark
Vorsitzende des Weiterbildungsrates
Brüssower Allee 48

17291 Prenzlau
Telefon:
03984 2551

Fax:
03984 2849

E-Mail:
info@kvhs-uckermark.de



Folgende Einrichtungen sind Mitglieder im Regionalen Weiterbildungsbeirat:

Aktuelle Termine

Keine aktuellen Termine.

Gesetzliche Regelungen

  • Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg(Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz - BbgWBG) vom 15. Dezember 1993
  • Verordnung zur Grundversorgung und Förderung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (Weiterbildungsverordnung - WBV) vom 4. März 2008
  • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz(RL Grundversorgung RLGrv-WBG)vom 21. August 2012
  • Verwaltungsvorschriften über die Anerkennung von Einrichtungen und Landesorganisationen nach dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg(VV-Anerkennung BbgWBG) vom 07. November 2012

Die Regionalen Weiterbildungsbeiräte sind im Landesbeirat für Weiterbildung vertreten. Dieser wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport berufen und berät die Landesregierung in grundsätzlichen Fragen der Weiterbildung und ihrer Förderung.

Weitere Informationen

finden Sie unter:

Regionale Weiterbildungsbeiräte in Brandenburg:
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/lebenslanges-lernen/weiterbildungsportal/organisationen-bb/regionale-weiterbildungsbeiraete-bb

Landesbeirat für Weiterbildung:
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/lebenslanges-lernen/weiterbildungsportal/organisationen-bb/landesbeirat-bb

 
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